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Pflegehilfsmittel im Wert von max. 42€ monatlich gratis beantragen

Auf Sie abgestimmt: Für mehr Leichtigkeit in Ihrem Pflegealltag
Ausgewählte Marken- und Qualitätsprodukte
Pflegehilfsmittel individuell zusammenstellen
Lieferung nach Bedarf, flexibles Lieferintervall

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht nach Pflegestärkungsgesetzt §78 Abs. 2 i.V.m. §40 Abs. 2 SGB XI für alle Personen, die einen nachgewiesenen Pflegegrad zwischen 1 und 5 haben und in häuslicher Umgebung durch Angehörige versorgt werden.

Die Pflegebox erhalten Sie bereits ab Pflegegrad 1, sofern Bedarf besteht. Sie können alle Produkte auswählen (Einmalhandschuhe, Masken, Bettschutz, Schutzschürzen etc.).

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht für einen unbestimmten Zeitraum, so lange die Pflege im häuslichen Umfeld erfolgt. Sie beantragen die Pflegehilfsmittel einmalig und können – sofern Bedarf besteht – ab Genehmigung jeden Monat mit Pflegehilfsmitteln versorgt werden.


Telefon

06631 / 608970

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36304 Alsfeld

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