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Ihr vertrauensvoller Partner in Sachen
Unterstützung, Beratung und Betreuung.

Pflegebedürftige zuhause betreuen und pflegen zu können, ist für viele Angehörige eine Herzensangelegenheit. Der Pflegealltag findet damit allerdings rund um die Uhr statt und kostet viel Zeit und Energie. Um pflegende Angehörige zu entlasten, steht pflegebedürftigen Versicherten, die zuhause gepflegt werden, der sogenannte Entlastungsbetrag zu.

Der Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen soll es Pflegebedürftigen ermöglichen, ihren Alltag abwechslungsreicher und selbstständiger zu gestalten. Wir beraten Sie gerne wie pflegebedürftige Personen und auch Sie als Angehörige von diesen Betreuungs- und Entlastungsleistungen profitieren und gemeinsam mehr Lebensqualität erreichen können.

Wir freuen uns schon sehr auf ein Gespräch mit Ihnen!

Weiße Elfen Alsfeld gUG
Untergasse 4
36304 Alsfeld

Telefon: 06631 / 608970

Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: 09.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 – 14.00 Uhr

131 Euro für Hilfe im Alltag

Um sicherzustellen, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung verbleiben können, hat jeder Pflegebedürftige nunmehr die Möglichkeit, Hilfen in Anspruch zu nehmen. Diese Unterstützungsleistung kann nicht ausgezahlt werden, sondern muss als Dienstleistungen von zugelassenen Unternehmen oder Organisationen bereitgestellt werden.

Beispiele im häuslichen Umfeld

  • Hilfe beim Einkaufen
  • Hilfe im Haushalt
  • Spazieren gehen 
  • Besuche in der Kirche/auf dem Friedhof

Pflegende Angehörige, die sich rund um die Uhr um ihre Lieben kümmern, stehen dauerhaft unter Stress. Sie müssen sowohl die Belange des zu Pflegenden als auch der Familie und des Berufs organisatorisch bewältigen. Es besteht die Gefahr, dass sie dabei die Grenzen ihrer Belastbarkeit erreichen. Um dies zu verhindern, stehen auch hier entsprechende finanzielle Hilfen zur Verfügung.

Für die Entlastungs- und Verhinderungspflege stehen jedem Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 jährlich 1.685 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann, wenn keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde, bis auf 3.539 Euro erhöht werden. 

Das Geld kann zum Beispiel dafür verwendet werden, um einen pflegenden Angehörigen tage- oder stundenweise in seinen Aufgaben zu entlasten oder bei Verhinderung des Pflegenden diese Aufgaben zeitweise von ausgebildeten Kräften durchführen zu lassen.

Das eigentliche Pflegegeld ist von dieser Maßnahme nicht betroffen. Die vorgenannten Beträge werden zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung erfolgt durch uns direkt mit der zuständigen Krankenkasse.